Das Sachverständigenbüro Kösters ist spezialisiert auf die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke und erstellt Wertgutachten für die Gerichtsbarkeit, Privatkunden und Gewerbekunden.
Ablauf einer Wertermittlung
Vorbesprechung
Gemeinsam klären wir die Grundlage des Auftrags und Ihren Bedarf. Wir besprechen die Vorgehensweise, notwendige Unterlagen sowie Zeit- und Kostenrahmen.
Ortstermin
Je nach Objekt finden ein Ortstermin oder mehrere Begehungen statt. Die Liegenschaft wird intensiv besichtigt, dabei liegt der Fokus vor allem auf der Bauweise, der technischen Ausstattung, vorhandenem Instandsetzungsbedarf und Bauschäden.
Recherche
Wesentliche Schritte der Informationsbeschaffung für die Wertermittlung sind z.B. die Abfrage beim Grundbuchamt, dem Bauamt, dem Altlastenkataster, dem Baulastenverzeichnis, etc. Die Recherche ist umfangreich, um sämtliche Eigenschaften des Grundstücks und der baulichen Anlagen zu ermitteln.
Wertermittlung
Das Bewertungsobjekt wird primär im Vergleichswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Ertragswertverfahren richtlinienkonform bewertet. Zusätzlich plausibilisieren wir über Marktdaten, eigene Preisdatenbanken und aktuellen Angeboten am Markt. Das Ergebnis ist eine fundierte, belastbare Wertermittlung.
Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale (BoG)
Wesentlich wertbeeinflussend sind objektspezifische Merkmale, wie z.B. Bauschäden oder Modernisierungsbedarf aber auch Rechte oder Dienstbarkeiten. Durch die umfangreicher Erfahrung in der Altbausanierung werden diese Eigenschaften technisch durchblickt und in Form von Werteinflüssen modellkonform erfasst.
Gutachten
Die Wertermittlung wird in einem schriftlichen Gutachten ausgefertigt und in mehreren Ausfertigungen erstellt, außerdem bekommen Sie eine Pdf-Datei. Gerne stehe ich für eine Nachbesprechung zur Verfügung. Das Gutachten eignet sich zur Vorlage bei Behörden.
Gerichtsbarkeit
Wertgutachten für die Justiz
Gerichte verschiedener Instanzen beauftragen den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Claas Kösters.
Inhalte der Gutachten sind im Regelfall die Wertermittlung oder die sonstige Begutachtung in Wertfragen.
Gerichtsbarkeit
Wir erstellen regelmäßig Gutachten für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte.
Umfangreiche Erfahrung hat das Büro vor allem in der zeitsparenden Variante „mündliche Gutachten“, die zu einer erheblichen Beschleunigung der Gutachtenerstellung und damit zu einer Zeitersparnis im Prozess führt.
Gerne erläutern wir Ihnen die Vorgehensweise bei einem „mündlichen Gutachten“, bitte sprechen Sie uns an.
Bei der Arbeit für die Justiz ist die benötigte Zeit für die Erstellung von Gutachten eine wichtige Grundlage.
Der Sachverständige und sein Büro sind immer bestrebt, den Zeitbedarf so gering wie möglich zu halten.
Privatkunden
Wertermittlungen für Privatkunden
Die Gründe für die Durchführung einer Bewertung im privaten Bereich sind vielfältig und so vielfältig sind auch die Formen der Dienstleistung und Arten von Wertermittlungen.
Hier ein Überblick über die Themenfelder im privaten Bereich:
Privatkunden
Kaufberatung
Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden und sind sich über die Kaufpreishöhe, den Sanierungszustand und vor allem Sanierungsbedarf sowie mögliche Bauschäden unsicher?
Eine Kaufberatung, bestehend aus Unterlagenprüfung, gemeinsame Ortsbesichtigung und nachfolgende Beratung bringt Transparenz in die Situation und verschafft Ihnen Sicherheit bei einem der wichtigsten Geschäfte des Lebens – der Hauskauf!
Meine langjährige Praxiserfahrung als Bauleiter in der Altbausanierung ermöglicht es mir, Ihnen Auskunft zu Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf sowie energetischen Sanierungsfragen zu geben. Sie erhalten eine Kalkulationsgrundlage für Ihr Projekt mit dem Sie Ihre Bank informieren und eigene Sanierungspläne machen können.
Wichtigstes Merkmal ist eine schnelle Verfügbarkeit bei einer Kaufberatung, in der Regel kann schon nach wenigen Tagen begutachtet werden.
Bitte kontaktieren Sie uns für genaue Informationen hinsichtlich des Preises einer solchen Kaufberatung – die wegen der Schaffung von Transparenz und Sicherheit einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung eines Immobilienkaufes ist.
Privatkunden
Verkaufsberatung / Beratung im Bestand / Zukunftsorientierte Beratung
Sie besitzen eine Immobilie und sind sich unsicher über mögliche Schritte wie z.B. Verkauf, Übertragung bzw. Schenkung, Bewirtschaftung oder Sanierung?
Eine Beratung zum Marktwert, zu möglichen Verkaufsszenarien, Bewirtschaftungsstrategien oder Sanierungsmöglichkeiten verschafft Ihnen umfangreiche Kenntnisse und die Möglichkeit, eigene Fragen zu beantworten und Lösungen für die Zukunft zu finden. Durch die neutrale Begutachtung wird eine Analyse Ihres Sachverhaltes vorgenommen, die Ihnen Klarheit und Transparenz verschafft. Die nachfolgende Beratung stützt sich auf langjähriges Wissen im Handel und in der Bewirtschaftung von Immobilien und Erfahrungen im Kundenbereich.
Nutzen Sie unser Wissen für Ihre Entscheidungsfindung und dabei vor allem unsere Unabhängigkeit. Da wir Ihnen nichts verkaufen wollen und keine andere Dienstleistung von unserer Beratung abhängt, ist eine ehrliche und direkte Ansprache in der Beratung unser Grundsatz. Wir sagen Ihnen das, was den festgestellten Tatsachen entspricht und im Sinne einer strategisch besten Lösung aus unserer Sicht am Besten ist!
Damit stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite – damit Sie die für Sie beste Lösung wählen können!
Privatkunden
Gutachtenerstellung zur Familienauseinandersetzung
Es gibt die verschiedensten Gründe für Wertermittlungen und Begutachtungen. Aber immer sind sie sehr wichtig und haben durch die Verbindung mit Immobilien auf das Leben einer Familie enorme Auswirkungen.
Wir begleiten Sie in diesem wichtigen Prozess und bewerten Ihre Immobilie.
Vorab besprechen wir gemeinsam den Grund für die Begutachtung und davon abhängig die Gutachtenform (mündlich/schriftlich/Kurzform/Langform).
Durch langjährige Erfahrung in der Unterstützung von Familien in Bewertungsfragen, sei es in Ehescheidungsverfahren oder Erbsachen, zur Vorlage beim Betreuungsgericht oder bei den Finanzbehörden, können wir Ihnen das passende Produkt zu Ihrer Situation liefern.
Privatkunden
Gutachtenerstellung zur Vorlage beim Finanzamt
Wertermittlungen zur Vorlage beim Finanzamt, sei es für eine Schenkung, den Erbfall oder einen sonstigen Anlass werden durch uns sehr häufig erstellt. So verfügen wir über eine hohe Erfahrung in der Erstellung richtlinienkonformer Wertermittlungen zur Vorlage bei den Finanzbehörden.
Schon vorab können wir hinsichtlich einer sinnvollen Vorgehensweise und einer Abwägung der Werte nach dem Bewertungsgesetzt und der Immobilienwertermittlungsverordnung beraten. In Abstimmung mit Ihrem Steuerberater wird geprüft, ob die Erstellung einer Wertermittlung wirtschaftlich ist.
Je nach Objekt und Einzelfall kann ein Vorab-Termin durchgeführt werden, um technische Eigenschaften des Bewertungsobjekts in Augenschein zu nehmen oder die Informationsgrundlage für ein Angebot über die Kosten einer Wertermittlung zu schaffen.
Wir begleiten Sie bei der sachlichen und konstruktiven Auseinandersetzung mit dem Bausachverständigen des Finanzamtes, um die tatsächlichen Eigenschaften Ihrer Immobilie bei einer Bewertung durch das Finanzamt darzustellen und eine richtlinienkonforme Würdigung dieser Eigenschaften zu erreichen.
Industrie
Wertgutachten
für die Industrie
Das Sachverständigenbüro Kösters ist als Fachbüro spezialisiert auf die Bewertung von Grundstücken der Industrie in Deutschland.
Industrie
Unsere langjährige Erfahrung in der Erstellung richtlinienkonformer Wertermittlungen für Industriegrundstücke führt für Sie zu hoher Sicherheit bei der Vorlage von Gutachten – beispielsweise bei den Finanzbehörden.
Wir verfügen über alle notwendigen Kompetenzen sowie die notwendige Mitarbeiterzahl, um eine ebenso reibungslose Abwicklung zu garantieren.
Bei einer konkreten Anfrage führen wir zunächst einen unverbindlichen Vorabtermin durch. Es gilt, schnell ein möglichst detailliertes Wissen über das Bewertungsobjekt zu gewinnen, damit gemeinsame Gespräche über Wertgefüge, Kostenrahmen, anzuwendende Modelle sowie den Zeitaufwand für die Erstellung eines Gutachtens folgen können.
Gerne legen wir Ihnen bei einer Anfrage entsprechende Referenzen vor.
Aktueller Fall:
Industriegrundstück mit rd 30.000 m² mit einer Vielzahl an Produktions-, Büro und Nebengebäuden in Niedersachsen, sowie umfangreichen besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen, u.a. Altlasten, Sanierungs- und Modernisierungsbedarf sowie Bauschäden
Auftraggeber:
Deutsche Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei (Top 4) für eine Mandantin im Ausland
Wir bieten eine umfangreiche Erfahrung mit der Vorlage von Wertermittlungen bei einer Finanzbehörde und der damit verbundenen sachlichen Auseinandersetzung hinsichtlich fundiert ermittelten Marktwerten.
Deshalb sind wir die richtige Wahl, wenn es um die Begutachtung und Wertermittlung von Industriegrundstücken geht.
Finanzamt
Wertermittlungen in Steuersachen
Zur Vorlage von Gutachten beim Finanzamt ist der jeweilige Bewertungszweck im Rahmen des steuerlichen Verfahrens maßgeblich.
Finanzamt
Werden Verkehrswertgutachten als Ersatzbemessungsgrundlage benötigt, so werden an die Qualifikation des Gutachters hohe Anforderungen gestellt. Der Bundesfinanzhof vertritt die Auffassung, dass der Nachweis über einen niedrigeren gemeinen Wert ausschließlich durch ein Verkehrswertgutachten des örtlichen Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken geführt werden könne.
Herr Claas Kösters erfüllt als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken diese Anforderung an die Qualifikation des Gutachters.
Grundsätzlich gelten für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts die auf Grund des § 199 Abs. 1 des Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Der Sachverständige hat den Nachweis somit insbesondere auf der Grundlage der ImmoWertV 2010 und den auslegenden Richtlinien zu erstellen.
Werden Grundstücke in das steuerliche Betriebsvermögen eingelegt oder aus dem steuerlichen Betriebsvermögen in das Privatvermögen überführt, so hat die Einlage oder Entnahme mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 und 5 EStG zu erfolgen. Der Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Der Teilwert kann regelmäßig durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden.
Nutzen Sie die hohe Fachkompetenz des Büros in Bewertungsfragen und die umfangreiche Erfahrung in der Vorlage von Gutachten bei den Finanzbehörden. Wir erstellen rechtssichere Gutachten unter Einbezug richtlinienkonformer Modelle und fundierter Wertermittlungspraxis.
Ihr Bewertungsfall zur Vorlage bei einer Finanzbehörde ist bei uns in den richtigen Händen.
Kontakt
Osnabrück
Bramscher Straße 142
49088 Osnabrück
Tel. 05 41 67 34 62 22
Fax 05 41 67 34 54 02
koesters@wertgutachten-koesters.de
www.wertgutachten-koesters.de
Hannover
An der Trift 4
30559 Hannover
Tel. 0511 67 43 62 97
Fax 0511 67 43 87 41
koesters@wertgutachten-koesters.de
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