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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Sachverständigen Claas Kösters

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Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zuständig ist die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Von der Industrie und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Zuständig ist die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.